Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der sachgerechten Benutzung dieser lebensrettenden Systeme ist jeder Unternehmer nach gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Regeln dazu verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen mindestens einmal jährlich durch eine dazu befähigte Person prüfen zu lassen.